Änderungen und Neuerungen im Verkehrsbereich 2019

Führerscheinprüfung
Wenn man bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf man erst nach neun Monaten wieder antreten. Notwendig wurde diese Änderung, weil Führerscheinprüflinge immer öfters mittels Minikamera und Headset unerlaubt externe Hilfe in Anspruch genommen haben.
Auch die Führerscheinprüfung in türkischer Sprache zu absolvieren ist seit heuer nicht mehr möglich.
Die Theorieprüfung für den Mopedschein [Führerscheinklasse AM] soll mit April 2019 auf einen Computertest umgestellt werden. Dies soll die Qualität der Ausbildung und der theoretischen Prüfung verbessern.

Preiserhöhung der Vignette
Die Vignettentarife für das Jahr 2019 werden um 2,2 Prozent angehoben. So kostet die PKW-Jahresvignette für das Jahr 2019 € 89,20 und die für Motorräder € 35,50.

Elektrofahrzeuge
Für E-Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie gibt es eine Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen/Tempolimits des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Diese Regelung gilt für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge auf Autobahnen oder Schnellstraßen. Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Verkehrsregeln
Rechtsabbiegen bei Rot: am 01. Jänner 2019 startete der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ an folgenden drei Kreuzungen in Linz:
Weißenwolffstraße / Garnisonstraße / Derfflingerstraße /Nietzschestraße (Kaplanhofviertel)
Wiener Straße / Ennsfeldstraße (Stadtteil Ebelsberg)
Dornacher Straße / Johann-Wilhelm-Klein-Straße (Stadtteil St. Magdalena)
Der Probebetrieb ist auch in Wels und an anderen Orten vorstellbar. Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung des Pilotversuchs „Rechtsabbiegen bei Rot“ beauftragt.

Rettungsgasse
Das Befahren der Rettungsgasse wird ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können von dieser neuen Regelung betroffen sein, nämlich dann, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.

Teststrecken für Tempo 140 werden 2019 ausgeweitet. Nachdem 2018 der Testbetrieb für Tempo 140 auf dreispurigen Autobahnen getestet wurde, soll die Tempoerhöhung 2019 auch auf zweispurigen Abschnitten getestet werden. Welche Abschnitte dafür geeignet sind muss noch evaluiert werden.

Autobahn- und Parkpiloten
Künftig muss der Fahrer, dessen Fahrzeug mit einem aktivierten Fahrassistenzsystem ausgestattet ist, auf Autobahnen das Lenkrad nicht mehr mit mindestens einer Hand festhalten. Das System muss jedoch über eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung verfügen und der Lenker muss im Notfall unverzüglich die Lenkaufgaben wieder übernehmen können. Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.
Erlaubt sind künftig Systeme, die sämtliche Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken des Fahrzeuges mittels automatischer Lenkfunktion übernehmen können. Der Lenker ist von der Verpflichtung den Lenkerplatz einzunehmen enthoben, muss sich aber in Sichtweite des Fahrzeuges befinden und über eine Notfallvorrichtung das System sofort deaktivieren können. Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.

 

Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.

 

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