Schlüsseltresor – kein Versicherungsschutz bei Einbruch

Immer öfter kommen Schlüsseltresore und Schlüsselboxen für Eigenheime und Wohnungen zum Einsatz. Pflegepersonal, dem Roten Kreuz aber auch den Mietern von vermieteten Wohneinheiten soll so der Zugang erleichtert werden.

Hier jedoch ist Vorsicht geboten! Nach aktuellem Stand ist in fast allen älteren Versicherungsverträgen ein gewaltsam aufgebrochener Schlüsselsafe / -tresor und der Einbruch infolge in die versicherten Räumlichkeiten ausgeschlossen. Dies bedeutet für den Kunden dass im Leistungsfall keine Entschädigung vom Versicherer erbracht wird.

Wir raten Ihnen daher Ihren Versicherungsvertrag dahingehend von uns überprüfen zu lassen.

Wichtig: der Schlüsselsafe / -tresor muß ordnungsgemäß befestigt werden da auch die falsche oder unsachgemäße Montage zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann! – auch die Bedingungen und maximalen Entschädigungsleistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich!

Sie haben noch Fragen? Für ein persönliches Gespräch und einer detaillierten Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wir weisen darauf hin dass wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhaltes übernehmen.

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